Wer erhält einen Tafelausweis?

Jeder Bedürftige kann sich direkt an unsere Tafel wenden. Nur hier werden Ausweise ausgegeben! Wir lassen uns die Bedürftigkeit entweder durch die Vorlage offizieller Dokumente, wie z. B.

  • ALG II-Bescheid

  • Bescheid über Sozialhilfe

  • Grundsicherung im Alter

  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung

  • Wohngeld
  • Aufenthaltsnachweis und Leistungsbescheid entweder des Landratsamtes Weilheim-Schongau oder des zuständigen Jobcenters für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge


nachweisen oder führen eine eigene Bedürftigkeitsüberprüfung anhand von vorgelegten Einkommensverhältnissen und Kostenaufstellungen durch.

Der Tafelausweis ist jeweils für 1 Jahr gültig und muss jährlich neu beantragt werden. Wir behalten uns das Recht vor, den Tafelausweis bei Missbrauch zu entziehen!

AUSWEISE KÖNNEN WÄHREND DER BÜROZEIT AM DONNERSTAG VON 09:00 - 11:00 Uhr IM TAFELBÜRO BEANTRAGT WERDEN!